SPD Oberndorf

SPD Oberndorf

SPD Oberndorf

Willkommen bei der SPD in Oberndorf a.N.

Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zur SPD in Oberndorf. Die zuerst sichtbare Seite zeigt die aktuellsten Artikel (2). Alle Artikel, die konkret Oberndorf betreffen,finden Sie bei der Eingabe SPD Oberndorf im "Suchfeld" (am oberen rechten Bildrand).
 
 

Härdtner‘sche Villa ist erhaltenswert

SPD Gemeinderatsfraktion11.02.25

Oberndorf am Neckar

Gemeinderatssitzung 11.02.25

 

1. Stellungnahme der SPD Fraktion zum Tagesordnungspunkt Bekanntgabe nichtöffentlich getroffener Beschlüsse

2.   Antrag zur Überprüfung, ob die Beschlüsse nicht zu verkaufen und abzureißen hätten öffentlich beraten werden müssen

zu Pkt 1 Stellungnahme: Die  SPD Fraktion setzte sich seit vielen Jahren für den Erhalt alter Bausubstanz z. b. zuletzt In der Kameralstraße ( Anmerkung: mit damals großer Unterstützung der  Baukultur und der Bürgerschaft ) ein. Auch die  Härdtner‘sche Villa ist erhaltenswert, weil es  nach unserer  aber  auch nach Einschätzung des Denkmalamtes  ein ortsbildprägendes Gebäude ist. (Mail vom 12.07.2024 von Dr Widmaier Denkmalamt an eine Bürgerin der Stadt Oberndorf) Dr Widmaier betonte, „dass es eigentlich in der Verantwortung der Gemeinden und Bürger liegt, die Qualitäten des Ortsbildes zu erkennen, zu benennen und mit Hilfe einer gemeinsam getragenen Gestaltungssatzung zu bewahren.“

Unsere Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass das Gebäude saniert werden kann und dass mit Nutzung von Landesförderungen 6 Wohnungen entstehen können. Wenn die Verwaltung der Stadt Oberndorf die Sanierung als unwirtschaftlich einschätzt, Berechnungen liegen uns nicht vor, dann ist unsere  Fraktion  der Meinung, dass  ein Verkauf an einen Investor (um Interessenten hat sich unsere Fraktion bemüht) trotz Nähe zum Wasserwerk möglich ist und dass die eingesparten Abrisskosten dem städtischen Haushalt zugute kommen, ebenso der Verkaufspreis des Gebäudes. Unsere Fraktion betrachtet einen Verkauf zudem als für den städtischen Haushalt realistische und wirtschaftlichste  Lösung und der Betrieb und eine potentielle technische Aufwertung des Wasserwerks werden nicht beeinträchtigt.

Die SPD Fraktion spricht sich gegen einen Abriss aus. Der Erhalt alter Bausubstanz ist nachhaltig, gibt  Städten ein individuelles Erscheinungsbild und für die Bewohner einen tieferen Bezug zu ihrem Wohnumfeld.

Zu Pkt 2 Antrag: Die SPD Fraktion beantragt, die nichtöffentlich gefassten  grundsätzlichen Beschlüsse, ob die Härdtner‘sche Villa verkauft wird oder nicht und ob sie abgerissen werden soll, zu überprüfen, ob sie  § 35 der GemO entsprechen.

Die SPD verweist auf ein Urteil des VGH 3. Senat vom 13.09.2018

AZ 3 S1465/18 Entscheidung über Nichtöffentlichkeit Gemeinderatssitzung gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar.

Begründung: es besteht kein Spielraum den Verkauf oder Nicht-Verkauf oder den Abriss nichtöffentlich zu beraten und zu beschließen. Das macht das Urteil des VGH deutlich.

Zudem wurde bereits in 2010, 2018, 2019 im Zuge der Haushaltsberatungen über die Härdtner‘sche Villa öffentlich beraten.

Wir verweisen auf folgende Berichte im Schwarzwälder Boten:

2. 03.05.2019 Initiative Baukultur mit bisheriger Resonanz zufrieden….Bürgermeister fordert Abriss der Härdtner‘schen Villa

3. 07.02.2019. Ehemaliges Lehrerwohnheim….Bürgermeister beharrt auf Abbruch…Besichtigung des Gebäudes durch den TUA: kein Schimmelbefall, keine vom Einsturz bedrohten Wände, einen maroden Eindruck in seiner Bausubstanz machte das Gebäude allerdings nicht

4. 22.11.2018 Sperrvermerk für Abrisskosten

5. 09.11.2018 Abrisskosten Härdtner‘sche Villa nicht ersichtlich… Im Haushalt des Wasserwerks verborgen…Bürgermeister verspricht sie im Haushalt des T- und H-Bau mitaufzuführen

6. 18.08.2010 Alfred Danner: Das Gebäude ist eines der  wenigen auch im Innern gut erhaltenen Gebäude im Stadtkern 

 

Das Schicksal des Gebäudes wurde immer öffentlich beraten. Es ist in öffentlichem Interesse, dass die Verwaltung eine Entscheidung des Gemeinderates transparent für die Bürger macht und im Sinne des § 35 GemO  vorgeht. 

Fazit: Die Verwaltung möge prüfen, ob die Vorgehensweise, den Grundsatzbeschluss Abriss und Ablehnung eines Verkaufs nichtöffentlich zu beschließen,  der Gemeindeordnung entsprach.

​​​​Wir bitten die Verwaltung künftig mutiger zu sein und die Vorgabe der GemO, dass grundsätzlich alles öffentlich beraten und beschlossen werden muss, wenn nicht berechtigte Interessen oder öffentliches Wohl entgegenstehen, anzuwenden.

 

Für die SPD Fraktion

 

 

 

 

Ruth Hunds

SPD Fraktionsvorsitzende